Allgemeine Geschäftsbedingungen

Virginie Völker Immobilien - Rubensstraße 57 66119 Saarbrücken

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Nachweise und Vermittlungstätigkeiten der [Name des Maklerbüros] (nachfolgend „Makler“) gegenüber Auftraggebern, unabhängig davon, ob es sich um Privatkunden (Verbraucher) oder gewerbliche Kunden handelt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

Der Makler verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheiten zum Abschluss von Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen über Immobilien nachzuweisen oder solche Verträge zu vermitteln. Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, sofern hierdurch keine Interessenkollision entsteht.

3. Vertragsschluss

Ein Maklervertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Maklerdienste in Anspruch nimmt, insbesondere durch Annahme eines Objektangebots, Kontaktaufnahme oder Besichtigung. Schriftform wird empfohlen.

4. Provision / Courtage

Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Exposé oder Angebot.

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch den Nachweis oder die Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) wirksam zustande kommt.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zu abweichenden Bedingungen zustande kommt, soweit der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen dem angebotenen entspricht.

Der Anspruch entfällt nicht, wenn der Hauptvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber auf Grundlage der nachgewiesenen Tätigkeit zustande kommt.

5. Fälligkeit und Zahlung

Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Bei Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks nach Abschluss des Notarvertrages, bei Vermietung oder Verpachtung nach Abschluss des Miet- Pachtvertrages. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. (E-Mail oder per Brief).

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler sämtliche für die Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit relevanten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Er hat insbesondere:

Wahrheits- und Aufklärungspflicht:
Alle ihm bekannten, für den Vertragsabschluss wesentlichen Umstände (z. B. bestehende Mängel, Schäden, Belastungen, Baulasten oder Rechtsstreitigkeiten über das Objekt) unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Das vorsätzliche Verschweigen solcher Tatsachen gilt als Pflichtverletzung, die den Makler zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens berechtigt.

Vertragstreuepflicht:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die den Abschluss oder die Durchführung des beabsichtigten Hauptvertrages vereiteln oder erschweren könnten. Insbesondere darf er sich nicht entgegen den vereinbarten Bedingungen verhalten oder Dritten Handlungen ermöglichen, die dem Vertragszweck widersprechen.

Informationspflicht:
Der Auftraggeber informiert den Makler unverzüglich über jede Änderung der Sachlage, insbesondere wenn ein Vertragsabschluss unmittelbar bevorsteht oder gescheitert ist.

7. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Sämtliche durch den Makler übermittelten Informationen, Exposés und Daten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Erfolgt dennoch eine Weitergabe und kommt infolgedessen ein Vertrag zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen.

8. Schadensersatz und Vertragsstrafe (Beispielklausel – bitte anwaltlich prüfen)

Schadensersatz:
Verstößt der Auftraggeber vorsätzlich gegen seine Pflichten aus §6 (z. B. unbefugte Weitergabe von Informationen, Verschweigen von Mängeln, Vertrag vereiteln), so ist er verpflichtet, dem Makler den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

Vertragsstrafe:
Für den Fall, dass der Auftraggeber den Hauptvertrag ohne Mitwirkung des Maklers abschließt, obwohl dieser den Nachweis oder die Vermittlung erbracht hat, oder die vereinbarte Kündigungsform nicht einhält und dadurch ein Provisionsverlust entsteht,
verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Eine bereits gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

9. Haftung des Maklers

Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber oder Dritten erhaltenen Informationen wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, der Makler handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

10. Kündigung und Schriftform

Maklerverträge mit befristeter Laufzeit enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist.
Unbefristete Verträge können schriftlich mit einer Frist von [z. B. vier Wochen] gekündigt werden.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder qualifizierte elektronische Signatur). Eine formwidrige Kündigung ist unwirksam.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Maklers.

12. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht : Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Virginie Völker Immobilien
Rubensstraße 57
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 – 96778926
Mobil: 0160 7669255
E-Mail: info@virginievoelkerimmobilien.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen.

13. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Maklers in Saarbrücken.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

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